Diese Europäische Norm legt technische Sicherheitsanforderungen und -massnahmen fest, die von Konstrukteuren, Herstellern und Lieferanten von mechanischen Pressen mit kraftschlüssiger Kupplung für die Kaltbearbeitung von Metall oder teilweise aus kaltem Metall bestehendem Werkstoff anzuwenden sind. Sie gilt auch für Pressen, deren ursprünglicher Verwendungszweck die Kaltbearbeitung von Metall ist und die in gleicher Weise für die Bearbeitung von anderem Material (wie Pappe, Kunststoff, Gummi oder Leder) oder Metallpulver eingesetzt werden sollen. Weiters gilt sie auch für Zusatzeinrichtungen, die fester Bestandteil der Presse sind. Wenn für Maschinen die Bestandteil eines Fertigungssystems sind, wo die Gefährdungen und auftretende Risiken vergleichbar mit separat arbeitenden Maschinen sind, gilt diese Norm auch für eingebaute Maschinen. Diese Europäische Norm gilt nicht für mechanische Pressen mit Drehkeilkupplung und Maschinen, deren Hauptzweck Schneiden von Blech mit einer Tafelschere, Herstellen mechanischer Verbindungen, Biegen oder Abkanten, Richten, Revolver-Lochstanzen, Strangpressen, Warmverformung oder Kaltmassivumformung, Verdichtung von Metallpulver sowie Lochstanzen für die Bearbeitung von Profilen, ist.