Diese Besonderen Festlegungen gelten für RÖNTGENGENERATOREN Von RÖNTGENSTRAHLENERZEUGERN für die medizinische Diagnostik sowie für ihre Baugruppen einschliesslich der folgenden Ausführungen: - RÖNTGENGENERATOREN, die einen RÖNTGENSTRAHLER enthalten, - RÖNTGENGENERATOREN Von STRAHLENTHERAPIE-Simulatoren. Wenn erforderlich, werden Anforderungen für RÖNTGENSTRAHLENERZEUGER angegeben, Jedoch nur soweit, wie sie die Funktion des zugehörigen RÖNTGENGENERATORS betreffen. Diese Norm gilt nicht für - KONDENSATORGENERATOREN (diese werden in IEC 60601-2-15 behandelt); - RÖNTGENGENERATOREN für die Mammographie, - RÖNTGENGENERATOREN für die REKONSTRUKTIVE TOMOGRAPHIE.