Vorbemerkung
1 Zweck und Anwendung
2 Geltungsbereich
3 Begriffe
3.1 Übernehmen
3.2 Inbetriebnehmen
3.3 Betreiben
3.4 Betätigen (Bedienen)
3.5 Überwachen
3.6 Instandhalten
3.7 Warten
3.8 Inspizieren
3.9 Betriebsstörung
3.10 Betriebsunterbrechung
3.11 Instandsetzen
3.12 Ausserbetriebnehmen
3.13 Ausmustern
4 Voraussetzungen für das Betreiben heiztechnischer Anlagen
4.1 Anlagen
4.2 Personal
4.3 Bedienungsanleitung
4.4 Überwachungseinrichtungen
4.5 Betriebs- und Investitionskosten
5 Voraussetzungen für das Warten, Inspizieren
und Instandsetzen heiztechnischer Anlagen
5.1 Personal
5.2 Zugang zu Anlagen
5.3 Überwachungseinrichtungen
5.4 Wartungs- und Inspektionsarbeiten
5.5 Katalog über Wartungs- und Inspektionsarbeiten
5.6 Kontrollmessung
5.7 Instandsetzungsarbeiten
6 Hinweise für das Betreiben und Instandhalten
heiztechnischer Anlagen
6.1 Verantwortlichkeit für heiztechnische Anlagen
6.2 Instandhaltungsarbeiten
6.3 Bedienungsanleitung für heiztechnische Anlagen
6.4 Gesetzliche Überwachung der heiztechnischen Anlage
Anhang A Verzeichnisse für Wartungs- und Inspektionsarbeiten
bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen
A1 Verzeichnis für Wartungs- und Inspektionsarbeiten bei
Ölfeuerungsanlagen
A2 Verzeichnis für Wartungs- und Inspektionsarbeiten bei
Gasfeuerungsanlagen